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21.12.2007 - "Tibet-Information der GSTF vom 29. Mai 2007" China verbietet tibetischen Schülern religiöse Aktivitäten Wie das TCHRD aus zuverlässiger Quelle aus Tibet erfuhr, berief das Stadtkomitee von Lhasa die Eltern von schulpflichtigen Kindern zu einer Versammlung ein, wo ihnen erklärt wurde, dass ihre Kinder während des den Buddhisten heiligen Monats Saga Dawa (der Monat, in dem Buddha geboren wurde, die Erleuchtung erlangte und starb; ab dem 17. Mai) an keinen religiösen Aktivitäten teilnehmen dürften. Die Schüler wurden angewiesen, während des Saga Dawa keine Klöster aufzusuchen, ...
Zwei ausländische Journalisten, die im April aus Tibet berichtet hatten, wurden am 15. Mai separat in das Aussenministerium in Beijing zitiert. Dort wurden sie wegen ihrer “falschen” Berichterstattung verwarnt. Betroffen waren Harald Maass, der China-Korrespondent der Frankfurter Rundschau, und Tim Johnson, China-Korrespondent der McClatchy-Mediengruppe...
Wie das TCHRD aus zuverlässiger Quelle aus Tibet erfuhr, berief das Stadtkomitee von Lhasa die Eltern von schulpflichtigen Kindern zu einer Versammlung ein, wo ihnen erklärt wurde, dass ihre Kinder während des den Buddhisten heiligen Monats Saga Dawa (der Monat, in dem Buddha geboren wurde, die Erleuchtung erlangte und starb; ab dem 17. Mai) an keinen religiösen Aktivitäten teilnehmen dürften. Die Schüler wurden angewiesen, während des Saga Dawa keine Klöster aufzusuchen, keine Umwandlung sakraler Stätten vorzunehmen und ihre Schutz-Halsbändchen abzulegen. Die Komiteemitglieder warnten die Eltern, dass jedes Kind, das dem zuwiderhandle, mit dem Schulausschluss zu rechnen habe. Religiöse Zeremonien unterliegen in Tibet starken Einschränkungen, besonders an wichtigen Tagen und während Festzeiten wie Saga Dawa und Gaden Ngachoe [Todestag des Gelehrten Tsongkapa; siehe Tibet-Information vom 22. Januar 2007; UM], sowie den Geburtstagen des Dalai Lama und des 11. Panchen Lama Gedhun Choekyi Nyima. Letztes Jahr am 12. Dezember untersagten die Behörden allen Parteimitgliedern, Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, Regierungspersonal, den Angestellten von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Banken, Berufszentren, Studenten und sogar öffentlichen Bediensteten im Ruhestand, an den Feierlichkeiten des Gaden Ngachoe teilzunehmen. Wer immer diese Anordnung missachte, müsse mit einer Gehaltskürzung oder Degradierung rechnen. Besonders pensionierte Tibeter werden von dieser Anordnung hart getroffen, weil sie meistens besonders gläubig sind und nun von offizieller Seite in der Ausübung ihrer Religion behindert werden. In der Vergangenheit hatten Kader einen gewissen Freiraum, um privat ihre Religion auszuüben, aber jetzt riskieren sie, wenn sie erwischt werden, degradiert und bestraft zu werden. Besonders streng werden die religiösen Restriktionen in der Stadt Lhasa gehandhabt. Angehörige des Public Security Bureau in Zivil durchkämmen die Stadt, an den Hauptverkehrswegen und in den Altstadtgassen gibt es zahlreiche Video-Kameras zur Überwachung der Passanten. Um die in die Stadt kommenden Leute zu überprüfen, wurden Sicherheits-Kontrollpunkte an den Einfallsstrassen eingerichtet. Bauern, die auf den Strassen der Stadt mit Räucherwerk und Wachholderblättern zu handeln pflegen, wurde an den besagten Tagen der Verkauf verboten. China verwarnt zwei Reporter wegen Tibet-Berichterstattung Zwei ausländische Journalisten, die im April aus Tibet berichtet hatten, wurden am 15. Mai separat in das Aussenministerium in Beijing zitiert. Dort wurden sie wegen ihrer “falschen” Berichterstattung verwarnt. Betroffen waren Harald Maass, der China-Korrespondent der Frankfurter Rundschau, und Tim Johnson, China-Korrespondent der McClatchy-Mediengruppe [Zusammenfassung seines Berichtes über die “Sozialistischen Dörfer” in Tibet-Information vom 10. Mai 2007; UM]. Ein Abteilungsleiter im Aussenministerium teilte beiden Journalisten mit, ihre Tibet-Berichterstattung sei ein “ernster Fehler”, würde “die Fakten entstellen” und “journalistische Standards verletzen”. Beide wurden aufgefordert, “ihre Fehler zu korrigieren”. Beide Reporter gaben an, dass sie während ihres Tibet-Aufenthaltes von Polizisten in Zivil verfolgt und belästigt wurden. Diese verhinderten, dass Maass von Lhasa nach Shigatse, der zweitgrössten Stadt in Tibet, reisen konnte. Tibeter, mit denen sie sprachen, seien bestraft worden. Unklar blieb, ob die bis Ende der Olympiade geltenden Erleichterungen für ausländische Journalisten [siehe Tibet-Information vom 21. Dezember 2006; UM] auch für Tibet gelten. Maass wurde mitgeteilt, dass er gemäss den neuen Regeln auch nach Tibet reisen dürfte, aber vorab eine Erlaubnis des Ministeriums benötige, während Johnson informiert wurde, dass die neuen Regeln nicht für Tibet gelten. Quellen: Tibetan Centre for Human Rights and Democracy (TCHRD), adaptierte deutsche Uebersetzung von IGFM München; Reporter ohne Grenzen Zusammengestellt für die GSTF durch Dr. Uwe Meya
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