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21.12.2008 - "Offenbarungs-Ultimatum an tibetische Regierungsangestellte in Tibet"

www.phayul.com, 23. September 2008

Das zweimonatige Ultimatum an tibetische Mitglieder der KP und Regierungsangestellte, aufzulegen, ob sie ihre Kinder in von der Exilregierung in Indien betriebene Schulen schickten, ging letzte Woche zu Ende. Wie es in dem offiziellen kommunistischen Blatt Tibet Daily heißt, gaben die Behörden in der TAR im Juli bekannt, daß tibetische Kinder bekennen müssen, wenn sie auf Schulen in Indien gegangen sind,
und in wieweit sie das, was ihnen dort gelehrt wurde, auch glauben. Die Maßregeln, die von der Disziplinar-Abteilung des TAR-Parteikomitees herausgegeben wurden, besagen, daß gegen Kinder, die aus Schulen im Exil zurückkehren und gegen Eltern, die ihre Kinder nicht zurückholen, ...

... Disziplinarstrafen, allerdings nicht näher spezifizierte, ergriffen werden.

Im Laufe der vergangenen Dekade sind Tausende von tibetischen Kindern nach einer gefährlichen Flucht über den Himalaya durch Nepal nach Indien gekommen, um in den Exilschulen und -klöstern eine an tibetischen kulturellen Werten orientierte Bildung zu erwerben. In Tibet haben ihre Eltern oftmals nicht die Mittel, sie zur Schule zu schicken.

Die neuen Maßregeln, die Mitte Juli herausgeben wurden, sind viel härter als frühere Erklärungen der chinesischen Behörden, denen zufolge im Exil zur Schule gehende tibetische Kinder von der „Dalai Clique abgeworben werden“, damit sie „später in verschwörerischer Weise [zurück nach Tibet] infiltriert werden können, um unsere zukünftigen Bildungskapazitäten zu untergraben“. Die Regelung besagt auch, daß die zurückkehrenden Kinder nicht nur bekennen müssen, ob sie im Ausland an irgendwelchen „spalterischen und terroristischen Aktivitäten“ teilgenommen haben, sondern auch, wie ihr Denken und ihre Meinung in Indien verändert wurden, und daß sie dafür bestraft werden können.

Es ist noch nicht bekannt, ob schon Kinder aus Indien zurückgeholt wurden, ebensowenig, ob die angedrohten Strafen für sämtliche Kinder und Jugendlichen gelten, die in den vergangenen Jahren nach Tibet zurückkehrten.

Die neuen Maßregeln sind viel strenger als die 1994 eingeführten, die nur forderten, daß tibetische Parteimitglieder und Regierungsangestellte ihre Kinder aus Indien zurückrufen. In der neuen Verordnung heißt es, wenn die Tibeter der Aufforderung keine Folge leisten, werden sie ihren Arbeitsplatz verlieren oder degradiert werden, während ihre Kinder das Recht auf Wohngenehmigungen verlieren, wenn sie innerhalb der genannten Frist nicht zurückkehren. Dem TCHRD zufolge haben einige Eltern ihre Kinder zurückgeholt, was bedeutet, daß sie ihre Schulbildung im Exil nicht abschließen konnten.

Tibet Daily nennt die neuen Regelungen ein wesentliches Element im „Kampf gegen das Spaltertum“ im Rahmen der Intensivierung der „patriotischen Erziehung“ sowohl in den Klöstern als auch unter der
Laienbevölkerung Tibets.

Der genaue Wortlaut der Maßregeln:

Die Abteilung des TAR-Parteikomitees für Disziplin und Inspektion gab eine „Verordnung bezüglich der Angelegenheit der Kinder von Parteimitgliedern und staatlichen Angestellten“ heraus, „die auf von der
Dalai Clique betriebene Schulen ins Ausland geschickt wurden“.
Tibet Daily 14. Juli 2008:
In den letzten Jahren wurden Jugendliche durch das Angebot freier Bildungsmöglichkeit, Unterkunft, Verpflegung und Kleidung abgeworben, an Schulen der Dalai Clique ins Ausland zu gehen, damit sie später zurück nach Tibet infiltriert werden können, um unsere zukünftigen Bildungskapazitäten zu untergraben.

Diese Maßnahmen wurden ergriffen, um einhergehend mit unserem Kampf gegen das Spaltertum die Disziplin der Partei und Regierung zu festigen. Die Verordnung besagt, daß Kinder von Parteimitgliedern und staatlichen Angestellten nicht ins Ausland gebracht werden dürfen, um auf Schulen der Dalai Clique zu gehen.
Dies ist eine ernste Angelegenheit politischer Disziplin; Parteimitglieder oder staatliche Angestellte, deren Kindern zu dem genannten Zweck ins Ausland gehen, werden gemäß der Disziplinarverordnung der Partei und Regierung gemaßregelt. Jene, die sich nicht an diese Regeln halten und weiterhin ihre Kinder zu dem genannten Zweck ins Ausland senden, werden von allen Wohlfahrtsvergünstigungen der Partei ausgeschlossen sowie ihres Status als Partei- oder Regierungsarbeiter verlustig gehen. Noch ehe die
Verordnung volle Verbreitung erlangt, müssen jene, die ihre Kinder zurückholen, sich freiwillig bei der zuständigen Abteilung melden; je nach dem Schweregrad ihres Falles wird dann ein Disziplinarverfahren
gegen sie eingeleitet.
Diejenigen Kinder, die der zuständigen Abteilung freiwillig und ins Detail gehend offenbaren, wie sie zu der reaktionären Erziehung, die sie im Ausland erhielten, stehen und ob sie an spalterischen und
terroristischen Aktivitäten teilnahmen, werden je nach dem Gewicht ihres Vergehens entsprechend bestraft werden. Personen mit Kindern, die in den genannten Schulen und Klöstern im Ausland studieren, werden angewiesen, diese innerhalb von zwei Monaten zurückzuholen; wenn sie der
Aufforderung nachkommen, werden sie abhängig von dem Ernst ihres Falles mit einer Disziplinarstrafe belegt werden oder auch nicht.
Diejenigen, die verheimlichen, daß sie Kinder auf Schulen im Ausland haben und sich nicht fügen, sowie diejenigen, die sie innerhalb der genannten Frist nicht zurückholen, werden von allen Wohlfahrtsvergünstigungen der Partei ausgeschlossen und verlieren ihren Status als Partei- und Regierungsmitarbeiter. Die Disziplinar- und Inspektionsabteilung der TAR weist die Disziplinar- und
Überwachungsorgane auf allen Ebenen in der Region an, sorgfältig zu kontrollieren, ob die Verordnung von Parteimitgliedern, Regierungsangestellten, angehenden und pensionierten Angestellten befolgt wird, und streng gegen eventuelle Übertretungen vorzugehen.

Übersetzung: Adelheid Dönges
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)

 

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